Arbeitsschutz­beratung

Fordern Sie Ihre individuelle Unterstützung zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes vom Profi an.
Arbeitsschutz­organisiation

Der Grundpfeiler für Ihre Arbeitssicherheit: Zusammen erstellen wir eine schlagkräftige Arbeitsschutzorganisiation.

 

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Gefährdungs­beurteilung

Betriebsbegehung, Analyse und Risikobeurteilung: Aus allen zu ermittelnden Daten ergibt sich Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung.

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Unterweisung

Für alle Mitarbeiter kurzweilige Lerninhalte. Alle wichtigen Schulungen und Lerninhalte jederzeit rechtsicher dokumentiert.

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Ihr externer Berater für Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist ein komplexes Thema und schnell hat man eine gesetzliche Pflicht übersehen.
Meine Leistungen im Detail

Der Fokus meiner Dienstleistung liegt auf kleinen Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten. Diese können sich gemäß DGUV Vorschrift 2 anstelle der Regelbetreuung für eine alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden. In deren Zentrum steht die Eigenverantwortung des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz („Unternehmermodell“).

Der Unternehmer muss dabei aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sein. Durch vorgeschriebene berufsgenossenschaftliche Fortbildungsmaßnahmen wird beim Unternehmer ein Problembewusstsein für den Arbeitsschutz erzeugt, welches ihn in die Lage versetzt den individuellen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungsbedarf zu identifizieren.

Ich biete diesen individuellen sicherheitstechnischen Beratungsbedarf und unterstütze den Unternehmer beim Aufbau einer schlagkräftigen Arbeitsschutzorganisation unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Situation. Dazu analysiere ich den IST-Stand im Unternehmen, gleiche ihn mit den gesetzlichen Vorgaben ab und erstelle ein Maßnahmenpaket, aus dem die notwendigen Aktivitäten hervorgehen. Im ersten Schritt muss ich die Organisationsstruktur des Unternehmens kennenlernen (z. B. über das Organigramm). Aus dieser ergeben sich die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz.

Da sich alle Arbeitsschutzvorschriften an die Unternehmensleitung (Inhaber*in, Geschäftsführer*in, Vorstand, vertretungsberechtigte/r Gesellschafter*in) richten, ist die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz untrennbarer Bestandteil der unternehmerischen Gesamtverantwortung. Die Wahrnehmung von Unternehmerpflichten kann an zuverlässige und fachkundige Personen delegiert werden (Pflichtenübertragung). Um der Transparenz und der Dokumentation gerecht zu werden, sollte dies in Schriftform geschehen.

Seit 1996 fordert das Arbeitsschutzgesetz, dass der Arbeitgeber eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen je nach Art der Tätigkeiten durchführt und die Schutzmaßnahmen ermittelt (§5 ArbSchG). Um nachzuweisen, dass er dies getan hat, muss eine Dokumentation vorliegen aus der diese Beurteilung, die Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit ersichtlich sind (§6 ArbSchG). Sofern bei Ihnen noch keine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorliegt, unterstütze ich Sie bei der Durchführung und Erstellung.

Da neben der Gefährdungsbeurteilung, aus der sich die Unterweisungsbedarfe grundsätzlich ergeben, die Erstunterweisung und die wiederkehrende Unterweisung elementare Bestandteile im Arbeitsschutz sind, kann ich über das elektronische Unterweisungssystem parallel zur Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung bereits sicherstellen, dass den Beschäftigten Grundwissen im Arbeitsschutz vermittelt wird und das Sicherheitsbewusstsein ab diesem Zeitpunkt bereits deutlich steigt. Die rechtsaktuellen Inhalte der Unterweisungen und die Dokumentation der Durchführung sind ebenfalls sichergestellt.

Sparen Sie Zeit und Geld mit Arbeitsschutzberatung

Über das elektronische Unterweisungssystem kann das notwendige Arbeitsschutzwissen ab dem ersten Tag der Zusammenarbeit an die Beschäftigten vermittelt und die erfolgreiche Durchführung dokumentiert werden. Die Führungskräfte entbindet dies zwar nicht komplett von ihrer Unterweisungspflicht, da betriebsspezifische Regelungen und der sichere Umgang mit den im Betrieb verwendeten Gefahrstoffen stets mündlich bzw. persönlich vermittelt werden müssen. Sie sparen sich aber jedes Jahr die Zeit für die Inhalte, die in den elektronischen Unterweisungen enthalten sind.

Eine persönliche Unterweisung, die allen relevanten Unterweisungsinhalten gerecht wird, würde mehr als 4 Stunden in Anspruch nehmen. Durch die elektronischen Unterweisungen können die persönlichen Schulungen auf 30 bis 60 Minuten reduziert werden. Da auch die Führungskräfte, die ihnen selbst zugewiesenen Unterweisungsthemen durchführen müssen, sind sie stets auf dem aktuellen Stand und können ihrer Kontrollpflicht im Arbeitsalltag besser nachkommen.

Die Inhalte der Unterweisungen sind rechtsaktuell und durch Verständnisfragen wird sichergestellt, dass die Beschäftigten die Unterweisungsinhalte verinnerlichen müssen. Die Durchführung ist kurzweilig und durch die regelmäßigen Themenupdates sind die Unterweisungsinhalte von Jahr zu Jahr etwas unterschiedlich.

Die Durchführung und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist eine Rechtspflicht. Gleiches gilt für die Durchführung und die Dokumentation der Sicherheitsunterweisungen. Kontrollen des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. des Amtes für Arbeitsschutz können zu Bußgeldern im 5-stelligen Bereich führen, wenn diese Rechtspflichten nicht erfüllt sind. Durch mein Dienstleistungsangebot ist sichergestellt, dass die Gefährdungsbeurteilungen fachlich korrekt durchgeführt und dokumentiert sind. Aus den Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich die Unterweisungspflichten, die mit Unterstützung des elektronischen Unterweisungssystems durchgeführt und dokumentiert werden können.

Wer ist für was verantwortlich und was wird kontrolliert?

In Deutschland gibt es ein sogenanntes duales Arbeitsschutzsystem. Es besteht aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht des Bundes und der Länder (Gewerbeaufsichtsämter bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und dem autonomen Arbeitsschutzrecht der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften). Zudem gelten die Verordnungen (direkt) und Richtlinien (indirekt) der EU.

Die Gewerbeaufsicht bzw. das Amt für Arbeitsschutz überwacht die Einhaltung der staatlichen Vorschriften (Gesetze und Verordnungen) und genehmigt die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften) überwachen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durch Aufsichtspersonen.

 

Beide Behörden kontrollieren, ob das Unternehmen den Arbeitsschutz in die betriebliche Organisation eingebunden hat und ob alle Rechtspflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und aus dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie den diversen Arbeitsschutzverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen, Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, etc.) ergeben, erfüllt sind.

Verantwortlich für den Arbeitsschutz im eigenen Unternehmen ist der Arbeitgeber und die Fühurungskräfte für die ihnen übertragenen Pflichten.

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Eine Übersicht zum Arbeitsschutz

Wen betrifft Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz gehört zu den Kernbereichen des EU-Rechts auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit werden regelmäßig durch staatliches, nationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind die Vorgaben zum Arbeitsschutz im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Dieses Gesetz richtet sich an alle Arbeitgeber. Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach §2, Absatz 2 ArbSchG beschäftigen. Es gilt gemäß §2 Absatz 5 ebenso für Dienststellen des öffentlichen Dienstes (Behörden, Verwaltungsstellen, Betriebe der Verwaltung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.

Was ist Arbeitsschutz?

Unter Arbeitsschutz werden alle vorbeugenden (präventiven) und korrigierenden (reaktiven) Maßnahmen verstanden, die dazu dienen Arbeitsunfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren auf ein unbedenkliches Maß zu reduzieren. Zudem fallen alle Maßnahmen, die der menschengerechten Arbeitsgestaltung dienen, unter den Begriff Arbeitsschutz. Wer Arbeitsschutz ernst nimmt, stellt die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Beschäftigten sicher, vermeidet verletzungs- und krankheitsbedingte Ausfallzeiten, fördert die Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sichert dadurch langfristig den Unternehmenserfolg. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Regeln, Normen, etc.) wird durch einen aktiven Arbeitsschutz zudem sichergestellt.

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Was fällt alles unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz besteht aus verschiedenen Arten und wird wie folgt unterschieden:

Allgemeiner bzw. organisatorischer Arbeitsschutz (Arbeitsschutzmanagement, Arbeitsschutzmanagementsystem)

Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation mit dem Ziel den Arbeitsschutz in alle Organisationseinheiten zu implementieren und Arbeitsprozesse so zu strukturieren und zu organisieren, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und minimiert bzw. eliminiert werden können. Festlegung von klaren Verantwortlichkeiten und der Sicherheitskultur des Unternehmens.
Unterweisungen, Betriebsanweisungen (Qualifikation und Schulung), Koordination von Arbeiten (innerbetrieblich sowie mit Fremdfirmen), Regelungen zur Durchführung gefährlicher Arbeiten, Persönlicher Schutzausrüstungen (Auswahl und Bereitstellung, Benutzung, Aufbewahrung und Pflege), Erste-Hilfe-Systeme (Ersthelfer und Erste-Hilfe-Einrichtungen), Alarm- und Rettungsmaßnahmen (Alarmpläne, Flucht- und Rettungspläne, Sammelplätze), Arbeitshygiene (Sauberkeit der Arbeitsstätte, Umkleideräume, Waschgelegenheiten, sanitäre Einrichtungen, Hygiene beim Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen), betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Sicherheitsbeauftragte

Technischer Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit)

Schaffung einer sicheren und ergonomischen Arbeitsumgebung (Gebäude, Räume, Arbeitsplätze, Böden, Lüftung, Beleuchtung, etc.), Bereitstellung sicherer und ergonomischer Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge, etc.), Auswahl geeigneter Schutzeinrichtungen, Festlegung und Einhaltung von Prüfpflichten der Einrichtungen, der Arbeitsmittel und der Schutzeinrichtungen Schulung hinsichtlich der Verwendung von Schutzeinrichtungen.

Medizinischer Arbeitsschutz (Gesundheitsschutz)

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit, arbeitsmedizinische Vorsorgen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen zur Stressreduktion

Sozialer Arbeitsschutz

Verbesserung der sozialen Bedingungen am Arbeitsplatz, Förderung von Chancengleichheit, Verhinderung von Diskriminierung und Mobbing, Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen, angemessene Entlohnung.

Arbeitsschutzberatung

Eric Wiltschko